FRAMIS e.V. – Beitragsordnung

FRAMIS e.V. – Beitragsordnung



Die Mitgliederversammlung von FRAMIS e.V. hat am 17. September 2023 in Frankfurt am Main folgende Beitragsordnung beschlossen.


§1 Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.


§2 Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag des zweiten Monats eines jeden Jahres eingezogen. Bei einem Beitritt im Laufe des Jahres zum ersten Werktag des jeweils darauffolgenden Monats.

Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein Lastschriftmandat. Alternativ kann das Mitglied den Betrag zu denselben Fristen auf das Vereinskonto überweisen.


§3 Der jährliche Beitrag beträgt

  1. für ordentliche Mitglieder 40 €
  2. für Studierende, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Mitglieder in einer vergleichbaren Situation 15 €
  3. für Fördermitglieder mind. 50 €. Den genauen Betrag legt das Mitglied fest.
  4. DFJW-Juniorbotschafter:innen sind während ihrer aktiven Zeit und in dem Jahr, das direkt auf ihr Mandat folgt, vom Mitgliedsbeitrag befreit.


§4 Tritt ein Mitglied im Laufe eines Geschäftsjahres bei, so wird der Mitgliedsbeitrag folgendermaßen berechnet:

  1. Beitritt zwischen dem 01.01. und 30.06. eines Jahres: Das Mitglied zahlt den vollen Beitrag.
  2. Beitritt zwischen dem 01.07. und 31.12. eines Jahres: Das Mitglied zahlt den halben Beitrag. 


§5 Ist ein Mitglied nicht in der Lage den Beitrag zu zahlen oder nicht in voller Höhe zu zahlen, kann es einen Antrag auf Änderung der Modalitäten stellen. Der Antrag muss schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erfolgen. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Antrag. Er kann vom Mitglied Nachweise über die Gründe des Antrags verlangen. Der geschäftsführende Vorstand kann die Beitragszahlung stunden, den Jahresbeitrag reduzieren oder einmalig aussetzen.


§6 Die Vereinsmitglieder verpflichten sich, Änderungen ihrer Kontoverbindung unverzüglich dem Verein zu melden. Andernfalls können sie zur Zahlung eventueller Kosten, die dem Verein bei der Einlösung ungültiger Lastschriftmandate entstehen, herangezogen werden.


§7 Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit von der Mitgliederversammlung per Beschluss entsprechend der Satzung geändert werden. Jegliche Änderung tritt ab dem im Beschluss angekündigten Datum, ansonsten ab dem darauffolgenden Kalenderjahr in Kraft.


Frankfurt, d. 17. September 2023


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